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Ausfuhr

Auch bei der Ausreise gibt es eine Gebühr von 25 CUC, die aber meistens schon vom Reiseveranstalter im Pauschalpreis einberechnet ist.

Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt. Als Kulturgüter eingestufte Gegenstände dürfen nur mit Genehmigung ausgeführt werden. Dazu zählen Polimita-Schneckenhäuser, auf Krokodilfarmen erworbene Produkte und Kunstwerke. Diese dürfen nur unter Vorlage der entsprechenden Papiere ausgeführt werden. Zigarren unterliegen einer mengenmäßigen Beschränkung. Die Ausfuhr von mehr als 50 Zigarren muss den kubanischen Zollbehörden gemeldet werden. Der Erwerb von Zigarren (bis 23 Stück) muss durch eine Quittung eines autorisierten Händlers von TABACO HABANOS auf Verlangen der kubanischen Zollbehörden nachgewiesen werden. Rauchwaren dürfen nur im Handgepäck transportiert werden. Auch die Ausfuhr von Büchern aus Antiquariaten ist nicht erlaubt.