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Havana Club vs. Bacardi

Vor wenigen Tagen begann in New York ein Prozeß, bei dem die US-Firma Bacardí wegen Verletzung der völkerrechtlichen Normen über Warenmarken schuldig gesprochenwerden könnte. Der kubanische Rumproduzent Havana Club hat Bacardí vor einem US-Gericht verklagt, in den USA Rum zu produzieren und als "Havana Club" zuvermarkten.


Wer sind die Kontrahenten?

Der Angeklagte:
Bacardí wurde 1862 in Santiago de Cuba von Facundo Bacardí gegründet. Nach dem Sieg der Kubanischen Revolution ließ sich die Firma in den USA nieder, um der Verstaatlichung zu entgehen. Damit ignorierten die Nachfolger die von Facundo Bacardí selbst festgestellte Tatsache: „Wahr ist,daß es in keinem Land einen Rum wie den unseren kubanischen gab und geben wird. Auch keinen ähnlichen. Die außerhalb Kubas hergestellten Sorten sind nicht aus dem besten Rohstoff, den es überhaupt gibt, nämlich der Melasse aus dem kubanischen Zuckerohr".

Der Kläger:
Havana Club wurde 1878 von José Arrechabala gegründet. Nach der Revolution wurden alle bedeutenden Rumproduzenten Kubas,darunter auch Havana Club, zur Cuba Ron zusammengefaßt. Seither ist Havana Club die wichtigste Marke dieser Gesellschaft, die jährlich Einnahmen von 27 Mio. US-Dollar bringt. Das Ministerium für Nahrungsmittelindustrie kauft davon Lebensmittel, die in nationaler Währung an die Bevölkerung verkauft werden. Der Vetrieb von Havana Club leistet also einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Versorgungslage auf Kuba.

Der Tatbestand:
Seit einiger Zeit vermarktet die Firma Bacardí in den USA Rum unter dem Etikett „Havana Club". Damit verstößt Bacardí gegen die elementarsten Prinzipien des Urheberrechts über weltweit anerkannte Warenmarken und Patente, da Bacardi niemals einen Rechtsanspruch auf die Marke „Havana Club" erworben hat. Vielmehr hat ein kubanisches Unternehmen in den 70er Jahren den Namen in den USA als Warenzeichen eintragen lassen.

Der Prozeß:
Im laufenden Prozeß wird sich zeigen, ob die US-Justiz ein weiteres Mal vor den Interessen des Großkapitals in die Knie geht oder zu einer gerechten und objektiven Urteilsfindung fähig ist. Bacardi wird sich wohl auf einen Nachtrag zum völkerrechtswidrigen Helms-Burton-Gesetz berufen, das – wie in der März-Ausgabe des dIREKT berichtet – für alle mit Kuba Handel treibenden Unternehmen aus Drittländern Sanktionen androht, da Cuba Ron im Vertrieb von Havana Club mit der französischen Gruppe Pernod Ricard, einer der weltweitführenden Spirituosenfirmen, zusammenarbeitet. Man könnte kritisieren, daß Havana Club mit einem kapitalistischen Konzern kooperiert. Dazu möchten wir esmit den Worten Comandante Fidel Castros halten: „Stellt euch jetzt Kuba vor,ganz auf sich gestellt, mit dem Havana Club zu handeln, ohne ein Vertriebsnetz für dieses Erzeugnis, was der Aufbau eines solchen kosten würde, gar nicht erst an die vielen Millionen für Werbung, usw., usw. zu denken. Aber es ist unser Rum und unsere Fabrik. Da ist ein Unternehmen, das unser Geschäftspartner ist, dem gegenüber bestehen natürlich bestimmte Verpflichtungen, das Geschäft ist mit diesem Unternehmen".

Von der Sachlage her scheint der Ausgang des Prozesses zugunsten Havana Clubs sicher zu sein. Jedoch werden die USA vermutlich abermals versuchen, Recht und Gerechtigkeit nach ihren Kapitalinteressen zurecht zu biegen.

Für uns als Sozialisten und Sozialistinnen gilt es, folgende Schlüsse zu ziehen:Bacardi versucht, rechtswidrig seine Pfründe auf Kosten von Havana Club zusichern. Falls wir also unser Geld für Alkohol ausgeben wollen, dann sollten wir wenigstens nicht den kubafeindlichen Bacardi-Konzern unterstützen, sondern Havana Club trinken, von dessen Einnahmen ja immerhin Nahrungsmittel für das kubanische Volk beschafft werden.



(Tibor Zenker, 2004)